Ich habe dann versucht ihm freundlich zu erklären, dass er doch bei einem Gebrauchtwagen von Privat eine Sachmängelhaftung nun wirklich nicht erwarten kann.
Seine Meinung .... schließlich sieht das Gesetzt ja nun eine solche vor und das hätte ja auch seinen Grund ..... JA ABER FÜR PRIVAT-GESCHÄFTE hat es ja auch einen Grund, dass man eine solche ausschließen kann !!!
Lange Rede kurzer Unsinn, irgendwann forderte der Herr Anwalt-Sohn, dass er dann halt von dem Vertrag zurück treten würde ..... geht das? Doch nicht ohne berechtige Gründe ..... einen Standardvertrag nicht genau durchgelesen zählt wohl nicht dazu ..... arglistig getäuscht habe ich ihn jedenfalls nicht!! Ich habe ihm den Wagen sogar extra zu BMW gefahren und ihn auf die Bühne stellen lassen
Will mich nicht mit dem Guten streiten, aber vereimern lassen will ich mich auch nicht. Unter welchen Bedingung kann er einen solchen Rücktritt fordern?
Irgendwo ein Anwalt untrm Volk?
Der Ärger mit dem Auto hört einfach nicht auf

Danke für Info
Jenny