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Zetti abgemeldet und trotzdem zum TÜV?

BeitragVerfasst: 19.10.2011 22:56
von Manilz3
Hallo,

habe gestern meinen Zetti in den wohlverdienten Winterschlaf geschickt :-)

Heute habe ich Ihn dann abgemeldet, als ich wieder zu Hause war viel mir auf, dass ich eigentlich im Februar zum TÜV müsste. Eigentlich hatte ich vor den Zetti erst ende März wieder anzumelden.

Nun meine Frage eine Anmeldung des ZZZ ohne gültige TÜV Bescheinigung geht bestimmt nicht!? Und zum TÜV mit dem abgemeldeten ZZZ wohl auch nicht!?

Wo ist mein Gedankenfehler!?!?!?

Sorry wenn die Frage :enraged: ist

Grüße Manuel

Re: Zetti abgemeldet und trotzdem zum TÜV?

BeitragVerfasst: 19.10.2011 23:05
von mk-z3-2.0
Anmeldung ohne TÜV --> nein, geht nicht

Zum TÜV mit nicht-angemeldetem Fahrzeug --> ja, geht.

Das Auto muss aber versichert sein, dann kannste den direkten Weg zum TÜV fahren.

Re: Zetti abgemeldet und trotzdem zum TÜV?

BeitragVerfasst: 20.10.2011 00:23
von Manilz3
Ah also einfach die abgemeldeten Schilder drauf und ab zum TÜV!? Und wenn mich die Herren in Grün anhalten (man weiß ja nie der Teufel ist ein Eichhörnchen) sagen, dass man grad auf dem weg zum Tüv ist !? :-)

Re: Zetti abgemeldet und trotzdem zum TÜV?

BeitragVerfasst: 20.10.2011 07:05
von z32016
Stellt sich nur die Frage wann ist ein abgemeldetes Fahrzeug versichert. Im Allgemeinen beendet man die Versicherung mit der Abmeldung.

Im Falle der Kontrolle oder gar eines Unfalles sind die Probleme oder Diskussionen größer als die Kosten eines Kurzzeitkennzeichens.

Den TÜV jetzt machen zulassen macht eigentlich nur Sinn wenn den Wagen jetzt abgeben möchte, da die Rückdatierung ja bekanntlich gekippt werden soll.

Re: Zetti abgemeldet und trotzdem zum TÜV?

BeitragVerfasst: 20.10.2011 08:12
von gerd635
Meld ihn halt im Februar wieder an, das Kurzzeitkennzeichen ist so teuer dass die 4 Wochen lässig davon bezahlt werden können. Habe für mein letztes Kurzzeitkennzeichen 40€ Versicherung + Kennzeichen + Bearbeitungsgebühr berappt! :wink:

Re: Zetti abgemeldet und trotzdem zum TÜV?

BeitragVerfasst: 20.10.2011 09:20
von sailor
Hast keine Werkstatt deines Vertrauens, dann könntest dir mal für eine Stunde ein rotes Kennzeichen leihen.


Gr. Klaus

Re: Zetti abgemeldet und trotzdem zum TÜV?

BeitragVerfasst: 20.10.2011 09:35
von joe612
Ist eigtl. ganz einfach:

-Ruf im Februar bei deiner Versicherung an und lass die die eVB (ehemalige Deckungskarte-heute nur noch eine Art Code-geben)

-Lass' dir vom Tüv und von der Zulassungsstelle einen Termin und eine Schriftliche Terminbestätigung geben

-Schraub' die alten Kennzeichen an dein Auto

-Fahre auf dem direkten Weg zu deinem Termin beim TÜV anschließend auf dem direkten Weg zur Zulassungsstelle

Das war's ist 100% gesetzeskonform und mir ging es gleich beim ersten mal so dass ich natürlich von der Polizei auf dme Weg zum TÜV angehalten wurde. Der ganze Aufwand hat sich also bezahlt gemacht![/b]

Re: Zetti abgemeldet und trotzdem zum TÜV?

BeitragVerfasst: 20.10.2011 10:12
von ChrisCross
sailor hat geschrieben:Hast keine Werkstatt deines Vertrauens, dann könntest dir mal für eine Stunde ein rotes Kennzeichen leihen.


Gr. Klaus


Und auf welches Kennzeichen soll der TÜV dann die Plakette kleben? :wink:

Ich würde es auch mit einem Kurzzeitkennzeichen machen. Oder alternativ ab Februar anmelden.

Re: Zetti abgemeldet und trotzdem zum TÜV?

BeitragVerfasst: 20.10.2011 10:29
von Tom87
Die Plakette kann dir genauso an der Zulassungsstelle selbst angeklebt werden, sofern du den Bericht hast!!
Sonst müsste man ja mit jedem gekauften Wagen vor Anmeldung zum Tüv und dort die Plakette abholen!!
Normalerweise fährt man aber einfach zu Zulassungstelle, mit den nötigen Papieren, Anmelden...Siegel und Plakette drauf und fertig :wink:

Re: Zetti abgemeldet und trotzdem zum TÜV?

BeitragVerfasst: 20.10.2011 10:35
von Rubi69
So wie Joe612 es geschrieben hat ist es der korrekte, der kostengünstigste & laut deiner Schilderung für dich auch der einfachste Weg für dein vorübergehend stillgelegtes Fahrzeug mit bereits zugeteiltem Kennzeichen..
Gemäss meines Kenntnisstandes ist aber eine Terminbestätigung nicht notwendig, macht es im Falle einer Kontrolle / Unfalls aber sicherlich einfacher.

Sofern dein Herzblut daran hängt (warum auch immer), so steht es dir natürlich frei, jederzeit während der abgemeldeten Phase deines Fahrzeuges mit einem Kurzzeitkennzeichen den Weg zum TüV (und natürlich auch weitere Fahrten) zu machen. Aber dieses kostet mehr Geld (mindestens die Schilder) und mehr Zeit.


ChrisCross hat geschrieben:Und auf welches Kennzeichen soll der TÜV dann die Plakette kleben? :wink:

Auf keines :wink:

In deinem Prüfbericht steht dann der Vermerk "Plakette nicht zugeteilt" (oder so ähnlich). Die Plakette bekommst du dann bei (Wieder-)Anmeldung des Fahrzeuges von deiner Zulassungsstelle in Verbindung mit dem Prüfungsbericht.


Grüsse
Nico