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Transport zur Werkstatt (abgemeldet)

BeitragVerfasst: 04.10.2011 13:51
von Water-Joe
Unclenemo hat mich gebeten folgendes fuer ihr zu posten:

moin moin liebes forum, long time no see :)

da mein ZZZ nun so lange stand habe ich mich entschlossen mein hart
verdientes in die werkstatt zu investieren. jetzt habe ich das problem
wie ich die karre von a nach b bekommen.. (von wuerzburg - lindflur nach
buetthard; etwa 20 km ueber die B19).
der gute ist abgemeldet und hat keinen tuev (deswegen soll er ja in die
werkstatt). wenn ich mir jetzt ne 5 tages zulassung hole investiere ich
ja eigentlich sinnlos da die reperatur ja auch ein paar tage dauert usw.
wuerde eig lieber 5 tage lang durch die schweiz fahren oder so damit er
wieder ein bisschen rennen kann...

jetzt habe ich etwas gegoogelt aber irgendwie erzaehlen alle was
anderes..
ich habe hier nen recht neuen merzedes kombi der auch pferdeanhaenger
ziehen darf. der ZZZ hat ne funktionierende batterie und scheint mir
auch so sicher zu sein; blinker / bremslichter funktionieren usw (glaube
ich - nehmen wir hier an das dies der fall ist :)

darf ich das teil jetzt wenn ich es direkt zur werkstatt (die auch tuev
macht) ziehe 'einfach so' abschleppen? braucht der 'zieher' nen LKW
fuehrerschein oder so? (stehen die dollsten sachen im inet hab keinen
plan was ich glauben soll :)

falls das nicht erlaubt ist; gibt es jemanden im raum wuerzburg der
einen haenger hat wo ein ZZZ drauf passt? wuerde fuers ausleihen
selbstverstaenldich auch bezahlen!

vielen dank im voraus!

PS: falls es schon so einen thread gibt bitte linkt mich einfach dahin.
ich habe die suche bewegt aber leider nichts gefunden. dachte auch ich
mach noch einen auf da sich die rechtslage evtl ab und an aendert oder
so.

Re: Transport zur Werkstatt (abgemeldet)

BeitragVerfasst: 04.10.2011 15:29
von Steinbeizzzer
Servus,
Du brauchst den BE-Führerschein und der Zetti muß angemeldet sein.

Re: Transport zur Werkstatt (abgemeldet)

BeitragVerfasst: 04.10.2011 18:04
von eisi
Servus!

Wenn ich in der Situation bin, einen Kfz-Transport durchführen zu müssen, dann geh ich immer den gleichen Weg:
Anhänger-Fachgeschäft!!!
Die verleihen bei uns im Dorf für wenig Geld einen zweckmäßigen und vor allem passenden Anhänger.
In diesem Falle einen Pkw-Transporter mit Seilwinde für 20,-€ am Tag.
Da brauch ich mir keine Gedanken machen und ab geht die Lucy :wink:


eisi

Re: Transport zur Werkstatt (abgemeldet)

BeitragVerfasst: 04.10.2011 18:57
von capefear
eisi hat geschrieben:Servus!

Wenn ich in der Situation bin, einen Kfz-Transport durchführen zu müssen, dann geh ich immer den gleichen Weg:
Anhänger-Fachgeschäft!!!
Die verleihen bei uns im Dorf für wenig Geld einen zweckmäßigen und vor allem passenden Anhänger.
In diesem Falle einen Pkw-Transporter mit Seilwinde für 20,-€ am Tag.
Da brauch ich mir keine Gedanken machen und ab geht die Lucy :wink:


eisi


Voraussetzung ist ein Anhänger-Führerschein (was die meisten jüngeren nicht haben) und ein entsprechendes Zugfahrzeug. :wink:
Warum holt die Werkstatt den Z3 nicht ab??? Die haben doch meist die Möglichkeit. Oder wie wärs mit der "roten Nummer"???

Re: Transport zur Werkstatt (abgemeldet)

BeitragVerfasst: 04.10.2011 19:33
von eisi
...klar Bernhard, das ist richtig!
Wer "B" hat, der darf nur Anhänger mit einer zGM von max. 750kg anhängen.
Meine Erfahrung sagt aber, dass es i.d.R. genügend Leute im Bekanntenkreis gibt, die vor dem 01.01.1999 die "alte FE-Klasse 3" gemacht haben.
Damit wäre das kein Problem.

eisi

Re: Transport zur Werkstatt (abgemeldet)

BeitragVerfasst: 04.10.2011 20:11
von -Ry
1. Haenger leihen.
Benötigt FS-Klasse BE

2. Rote Nummer der Werkstatt.
Die würden ja verdienen. Warum sollten sie das dann nicht machen.

3. eVb-Nummer + alte kennzeichen.
Das ist die Nummer von der Versicherung welche auch für das Kurzzeitkennzeichen benötigt wird.
Hast du jetzt die alten Kennzeichen und ist die Nummer nicht an jmd. anders neu vergeben worden, dann darfst du mit den ungestempelten Kennzeichen+altem Fahrzugschein und dieser evb-Nummer in der Hand. Auf direktem Wege für die Zulassung nötige Fahrten durchführen.
Man kann sich das einfach so vorstellen, dass man anstelle der gelben Kurzzeitbleche die alten Tafeln nimmt und sich damit einiges an rennerei und Geld spart.
Die kosten für die evb verrechnen die Versicherer ja idr. später.



Im Punkt 4 verbreite ich gefährliches Halbwissen....!!!

4. Abschleppstange/-seil
Sofern du noch die alten Kennzeichen hast und die Nummer nicht an jemand anders vergeben worden ist (wie oben schon).
Dann darf auf direktem Wege zur Werkstatt/Tüv geschleppt werden.
Das Wagen ist dann über das abschleppende Fahrzeug versichert.

Das hat mir mal die Zulassungsbehörde telefonisch vorgeschlagen als ich das gleiche Problem hatte.
Die Polizei war am Telefon dann anderer Meinung....

Ich selbst habe es so wie in Punkt 3 beschrieben gemacht. Keine Probleme.



mfg