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Allgemeine Fragen & Infos rund um den BMW Z3 roadster/coupe
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Beitragvon street devil » 06.06.2011 09:58

Hallo zusammen,hoffe ich habe das richtige Forum für meine Frage.
Es geht nochmal um mein z3 Unfall.Und zwar hatte ich den kaputten z3 ja nach den Unfall an eine Werkstatt verkauft und zwar genau in dem Zustand und Zubehör wie im Gutachten(mit Stahlfelge und Winterreifen).Jetzt habe die den Wagen wieder weiter verkauft.Der neue Besitzer will jetzt aber noch die orginall Alu felgen von mir weil die eingetragen sind.Meiner meinung hat er da kein Recht drauf.Was meint Ihr?Ich muß den Wagen doch so übergeben wie es im Gutachten steht.Gerade weil der Wagen ja schon verkauft war und ich nichts mehr damit zu tun hatte.
Bitte um schnelle Hilfe.Danke im Vorraus
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Re: Allgemein

Beitragvon joe612 » 06.06.2011 10:18

Du hast an die Werkstatt verkauft. Damit hat der nächste Käufer gegenüber dir sowieso nicht den allergeringsten Anspruch!
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Re: Allgemein

Beitragvon sailor » 06.06.2011 10:20

hi

also Sorry, was will der Käufer von dir?

Wenn der Alu-Räder will soll er sich welche von seinem Verkäufer geben lassen. Du hast mit dem Verkauf gar nichts zu tun, da du dein Fahrzeug an einen Händler veräußert hast.
Kannst ihm ja anbieten, wenn er unbedingt Alu-Räder will kann er ja deine gern kaufen.
Und laß dich bloß nicht von solchen Abstaubern einschüchtern.

Gr. Klaus
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Re: Allgemein

Beitragvon lucky eddie » 06.06.2011 11:06

Was der Käufer da erzählt, ist Unsinn, also keine Gedanken machen. :wink:

Wie Joe schon sagte, hat der Käufer keinerlei Ansprüche gegen Dich, da er ja mit der Werkstatt einen Kaufvertrag geschlossen hat. Entweder er ist sehr dumm oder sehr dreist :mrgreen:
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Re: Allgemein

Beitragvon Kolkrabe » 06.06.2011 11:24

Moin,

wie die anderen schon schrieben: Der hat keinen Kaufvertrag mit Dir geschlossen.

Zudem ist es wurscht, ob die Felgen eingetragen sind.

Der soll sich mal über den Leistungsumfang seines Kaufvertrages mit dem Händler unterhalten.

Alle Anfragen von dem Typen würde ich ignorieren. Laß Dich von dem nicht unter Druck setzen.

Gruß
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Re: Allgemein

Beitragvon street devil » 06.06.2011 12:50

Erstmal vielen Dank für die Antworten.Jetzt kommt aber der Härtefall.Wollte gerade die Felgen beim Händler abholen wo diese eingelagert waren.Da muste ich erfahren das der Typ die felgen schon abgeholt hatte weil er wuste das die da lagerten.Und der Händler hat ihm das auch noch geglaubt.(kannten sich)Ich war fassungslos.Naja habe mit dem Typen geredet er besorgt mir jetzt gleichwertigen Ersatz weil meine Felgen schon weg sind.Was meint Ihr soll ich mich damit zufrieden geben oder sollte ich da noch sowas wie Schadensersatz geltend machen.Weil streng genommen hat er meine Felgen und Reifen gestohlen,und ich könnte Ihn anzeigen.
Ich konnte es nicht fassen auch nicht von meinem Händler.UNGLAUBLICH
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Re: Allgemein

Beitragvon Kolkrabe » 06.06.2011 14:30

Moin,

Du kannst darauf bestehen, dass er Dir DEINE Felgen wieder beschafft.

Diebstahl durch den Händler liegt nicht vor. Er hat fälschlicherweise und fahrlässigerweise im guten Glauben gehandelt. Trotzdem ist er verantwortlich und muß Dir bei der Wiederbeschaffung behilflich sein, bzw. für entstehende Kosten aufkommen.

Der Käufer Deines Unfallautos hat sich den Besitz tatsächlich rechswidrig angeeignet.

Da bei Diebstahl kein Eigentumsübergang stattfindet, kannst Du direkt von diesem Käufer die Felgen zurückfordern.

Du solltest in diesem Fall gleichzeitig bei der Polizei Anzeige erstatten.

Gruß
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Re: Allgemein

Beitragvon lucky eddie » 06.06.2011 15:34

Vorredner kennt sich offenbar auch aus, bleibt mir also lediglich zu sagen, dass ich es ebenfalls so machen würde, da ich an Deiner Stelle einfach meine eigenen Felgen wiederhaben wollte.

Völlig unstrittige Sache, würde mir die schon ob der Unverschämtheit des Käufers wieder holen :wink:
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Re: Allgemein

Beitragvon dd3ji » 06.06.2011 16:54

Nicht lange fackeln, Anzeige wegen Diebstahl !

Was die Leute für Ideen haben ist oft nicht zu fassen.

Dazu würde ich den Einlagerungsfritzen direkt mithaftbar machen, wie kann der den Deine Felgen aushändigen ohne einen Einlagerungsschein, der den Eigentum nach weisen kann ?

Wenn ich Reifen einlagere bekomme ich einen Zettel mit der Stückzahl, der Grösse, Reifenhersteller und der Profiltiefe jedes Reifens genau notiert.

Sonst kann ja jeder kommen und sich welche aussuchen die er gerne hätte :-(

Also wo ist der Zettel ?

73 de Frank
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Re: Allgemein

Beitragvon capefear » 06.06.2011 18:10

Wozu mit dem Käufer reden?

Dem Händler Druck machen! Eine Frist setzen zur Wiederbeschaffung, da ansonsten die Polizei auf dem Hof steht!


Unfassbar, was es alles gibt...
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