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Frage zu Eintragungen im Fahrzeugschein bei Ummeldung

BeitragVerfasst: 04.04.2011 13:51
von Frantek
Hallo,

ich habe am WE mal meinen Fahrzeugschein mit dem ersten Fahrzeugbrief verglichen, da bei der Ummeldung ein neuer Brief ausgestellt wurde. Danach war ich etwas verunsichert, denn die gesamten Reifen/Felgenkombinationen aus dem 1.Brief, sind nicht mehr im neuen Fahrzeugschein unter Ziffer 33 eingetragen. Es steht nur noch die ursprüngliche Serienbereifungen 225/50 ZR 16 für v+h im Schein, ist das richtig so?
Ich fahre z. Z. Mischbereifung 225/45 und 245/40ZR17auf Serienfelge. Vielleicht eine dumme Frage, aber was mache ich bei einer eventuellen Kontrolle wenn ich eine nicht eingetragene Felgen/Reifenkombination fahre?
Da ich in den letzten 25 Jahren ausschließlich Neuwagen über das entsprechende Autohaus angemeldet habe, kenne ich mich damit nicht aus. Wer klärt mich auf?

Gruß
Rudolf

Re: Frage zu Eintragungen im Fahrzeugschein bei Ummeldung

BeitragVerfasst: 04.04.2011 17:40
von neverforgetme
HAllo,

das passiert beim Strassenverkehrsamt leider öfter während der Ummeldung. Meld dich bei denen (mit dem Originalbrief) damit die Eintragungen nachgeholt werden.

Viele Grüße

Norbert

Re: Frage zu Eintragungen im Fahrzeugschein bei Ummeldung

BeitragVerfasst: 04.04.2011 18:00
von commodore

Re: Frage zu Eintragungen im Fahrzeugschein bei Ummeldung

BeitragVerfasst: 04.04.2011 22:27
von Rubi69
Hi Rudolf,

aufgrund deiner Ausführungen gehe ich davon aus, dass du noch alte Fahrzeugpapiere hattest (also von vor dem 01.10.2005). Wenn dem so ist, dann ist es so wie von meinem Vorposter bereits angedeutet wurde. Es liegt dann daran, dass sich die Inhalte zwischen den "alten" Fahrzeugpapieren und den "neuen" EU-Fahrzeugpapieren etwas geändert haben. Ein Teil dieser Änderungen bedeutet, dass die Menge an freigegebenen Rad-/ Reifenkombinationen nicht mehr vollständig enthalten ist. Es ist also normal und damit alles ok.

Solltest du schon vorher neue Papiere gehabt haben, dann ist es ein bereits von Norbert angeführte Übertragungsfehler und wird nach Reklamation deinerseits von der Zulassungsbehörde korrigiert.

Grüsse
Nico


PS:
Gehe ich richtig in der Annahme, dass du deinen ZZZ neu gekauft hast? Wenn du es möchtest, dann nehme ich dich gerne in diese Liste auf:
https://www.z3-roadster-forum.de/phpBB2/ftopic17032.html

Re: Frage zu Eintragungen im Fahrzeugschein bei Ummeldung

BeitragVerfasst: 04.04.2011 22:52
von zettdrei11
leider ist es so das bei Ummeldungen nicht mehr alles in den neuen Papieren übernommen wird - ich bitte unser Amt immer darum alle Änderungen wieder zu übernehmen - es klappt - ohne Aufpreis - habe ich gerade erst wieder durch ( beim T-Car )

Re: Frage zu Eintragungen im Fahrzeugschein bei Ummeldung

BeitragVerfasst: 04.04.2011 23:41
von sailor
Dirk
ich halts genau so.
Zwischenzeitlich hab ich einen zweiten Zettel am KFZ Schein angeklammert. :mrgreen:

Re: Frage zu Eintragungen im Fahrzeugschein bei Ummeldung

BeitragVerfasst: 05.04.2011 13:23
von autos schrauber
Hi Rudolf,
dass nicht mehr alle Serienbereifungen mehr in der Zulassungsbescheinigung aufgeführt sind ist heute fast normal,
die grünen Jungs haben aber ein Programm an Bord wo sie das nachsehen können.In Deinem Fall jedoch waren von mir vorher noch Federn und Distanzscheiben von der GTÜ eingetragen worden in Verbindung mit Deiner Mischbereifung und den Felgen.Anhand der Abnahmebescheinigung sollte die Zulassungsstelle das mit in den `Schein`
übernehmen.Wenn sie das nicht gemacht hat musst Du nochmal hin.
MfG Martin

Re: Frage zu Eintragungen im Fahrzeugschein bei Ummeldung

BeitragVerfasst: 05.04.2011 13:54
von Frantek
@ Martin: Die Fahrwerksänderungen sind neu eingetragen worden, aber die anderen Eintragungen fehlen. Ist es dann o.k., oder muß ich trotzdem die Rad/Reifenkombination nachtragen lassen? Ich könnte ja auch eine Kopie vom alten Brief mitführen, oder?

Danke auch an alle anderen für die vielen nützlichen Hinweise, bin jetzt etwas schlauer :wink:

Gruß
Rudolf

Re: Frage zu Eintragungen im Fahrzeugschein bei Ummeldung

BeitragVerfasst: 30.09.2011 14:04
von Murdock
Hallo


So ähnlich erging es mir auch als ich vom alten Brief/ Fzg.-Schein auf die neuen Dokumente gewechselt bin.

Von den verschiedenen Rad/ Reifengrößen wurde nur noch eine übernommen. Welche konnte ich mir sogar noch aussuchen.

Hat man viele Eintragungen die nicht übernommen wurden, empfiehlt es sich den alten Fzg.-Brief mitzuführen. Ist zwar keine Pflicht, erleichtert aber im Falle einer Kontrolle a) die Arbeit der Polizei und b) die Nerven des Fahrzeugführers :-)

Ganz ähnlich ist es bei eintragungsfreien Teilen die eine EG ABE haben. Da ist z.B. eine EG Nummer eingraviert und ansonsten haben die Hersteller keine Verpflichtung mehr irgendwelche Papiere, aus denen hervor geht ob das entsprechende Teil auch an das entsprechende Fahrzeug montiert sein darf, auszustellen.

Eine solche sogenannte Homologation kann man bei vielen Herstellern nachfordern, jedoch besteht keine Pflicht diese auch mit zu führen.

Ohne Homologation ist eine Kontrolle vor Ort nur über eine Abfrage beim KBA möglich.

Das EU Recht sieht aber vor das eine EG ABE (in Form der eingravierten EG Nummer) völlig ausreichend ist.

Jetzt bin ich etwas vom eigentlichen Thema abgeschweift, sorry :pssst:



Gruß Dirk