auszüge von der
adac seite:
Händler bzw. Unternehmer müssen beim Verkauf eines Gebrauchtwagens an einen Verbraucher mindestens ein Jahr für Mängel des Fahrzeuges einstehen.
Ein Ausschluss der Sachmängelhaftung beim sog. Verbrauchsgüterkauf ist nicht zulässig. Klauseln im Vertrag eines Gebrauchtwagenhändlers wie z.B. "Gekauft wie gesehen" oder "Fahrzeug wird unter Ausschluss der Gewährleistung /Sachmängelhaftung verkauft" haben daher keine Wirksamkeit, auch wenn einige Händler diese in ihren Kaufverträgen verwenden
Die Garantie ist im Gegensatz zur Sachmängelhaftung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Oft bieten Händler die Fahrzeuge aber mit einer Gebrauchtwagengarantie an, die teilweise bereits mit im Kaufpreis enthalten ist oder aber zusätzlich erworben werden kann. Ansprüche aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung werden durch die Garantie nicht beeinflusst oder eingeschränkt.
Während die Sachmängelhaftung nur Mängel abdeckt, die bereits bei der Fahrzeugübergabe vorgelegen haben, ist es bei einer Garantie üblicherweise egal, wann der Mangel aufgetreten ist.
alees nochmal nachzulesen unter:
http://www.adac.de/infotestrat/fahrzeug ... fault.aspx
viele verkäufer hoffen bei der garantie auf die unwissenheit des käufers und verkaufen noch eine garantieversicherung um sich selbst abzusichern!