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Anhängerkupplung im Fahrzeugschein aufgeführt...

Verfasst:
17.01.2011 01:38
von smileykp
Hallo,
ich habe in meinem Fahrzeugschein entdeckt, das eine Anhängevorrichtung
eingetragen ist, obwohl ich keine dran habe.
Da ich ja nur meinen Schein sehe, wollte ich euch fragen ob ihr auch so etwas stehen habt.
Gruß
smileykp
Re: Anhängerkupplung im Fahrzeugschein aufgeführt...

Verfasst:
17.01.2011 16:21
von Tom87
ich habe genau des selbe stehen...und habe mich schon immer gewundert wieso^^
->habe auch keine dran und der vorbesitzer konnte auch nicht`s damit anfangen!
Re: Anhängerkupplung im Fahrzeugschein aufgeführt...

Verfasst:
17.01.2011 22:50
von zettdrei11
das ist nur der Hinweis auf die geänderte Länge des ZZZ im Falle das....und das Kästchen für das Prüfzeichen der AHK ist auch mit einem - gekennzeichnet, also nix eingetragen, ABE* ist nur ein Hinweis
Re: Anhängerkupplung im Fahrzeugschein aufgeführt...

Verfasst:
18.01.2011 00:40
von Jacky777
Wenn AHK tatsächlich vorhanden und eingetragen, dann steht da:
H.910 B.Anh-Betrieb*WW.AHK lt. EGTG/ABE*M.AHK Gen.: E13 000148; B.Fahrt ohne Anh.Kugelkopf abnehmen****
das steht in meinem und der hat definitiv eine AHK. Die abnehmbare AHK erkennt man auch an einem Ausschnitt im Heckspoiler unten...so wie das mein 1.8er hat...
Re: Anhängerkupplung im Fahrzeugschein aufgeführt...

Verfasst:
18.01.2011 18:36
von Gerald65
zettdrei11 hat geschrieben:das ist nur der Hinweis auf die geänderte Länge des ZZZ im Falle das....und das Kästchen für das Prüfzeichen der AHK ist auch mit einem - gekennzeichnet, also nix eingetragen, ABE* ist nur ein Hinweis
Hallo Dirk,
das ist ganz leicht daneben

Das bezieht sich nicht auf die Länge, sondern auf die zulässige Hinterachslast, die bei Anhängerbetrieb um 100kg erhöht ist.
Viele Grüße nach SZ
Gerald
Re: Anhängerkupplung im Fahrzeugschein aufgeführt...

Verfasst:
19.01.2011 03:25
von smileykp
Vielen Dank für die Infos
Gruß
smileykp
Re: Anhängerkupplung im Fahrzeugschein aufgeführt...

Verfasst:
19.01.2011 08:58
von zettdrei11
Gerald65 hat geschrieben:zettdrei11 hat geschrieben:das ist nur der Hinweis auf die geänderte Länge des ZZZ im Falle das....und das Kästchen für das Prüfzeichen der AHK ist auch mit einem - gekennzeichnet, also nix eingetragen, ABE* ist nur ein Hinweis
Hallo Dirk,
das ist ganz leicht daneben

Das bezieht sich nicht auf die Länge, sondern auf die zulässige Hinterachslast, die bei Anhängerbetrieb um 100kg erhöht ist.
Viele Grüße nach SZ
Gerald
ahh, man lernt immer wieder hinzu

und schöne Grüsse nach BS - schön mal wieder von Dir zu lesen....
Re: Anhängerkupplung im Fahrzeugschein aufgeführt...

Verfasst:
20.01.2011 09:15
von Tom87
ahh gut, dann hat sich dieses rätsel somit gelöst...und ich dachte bei mir war mal eine dran
