Anhängerkupplung im Fahrzeugschein aufgeführt...

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Anhängerkupplung im Fahrzeugschein aufgeführt...

Beitragvon smileykp » 17.01.2011 01:38

Hallo,

ich habe in meinem Fahrzeugschein entdeckt, das eine Anhängevorrichtung
eingetragen ist, obwohl ich keine dran habe.
Da ich ja nur meinen Schein sehe, wollte ich euch fragen ob ihr auch so etwas stehen habt.

Gruß
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Re: Anhängerkupplung im Fahrzeugschein aufgeführt...

Beitragvon Tom87 » 17.01.2011 16:21

ich habe genau des selbe stehen...und habe mich schon immer gewundert wieso^^

->habe auch keine dran und der vorbesitzer konnte auch nicht`s damit anfangen!
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Re: Anhängerkupplung im Fahrzeugschein aufgeführt...

Beitragvon zettdrei11 » 17.01.2011 22:50

das ist nur der Hinweis auf die geänderte Länge des ZZZ im Falle das....und das Kästchen für das Prüfzeichen der AHK ist auch mit einem - gekennzeichnet, also nix eingetragen, ABE* ist nur ein Hinweis
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Re: Anhängerkupplung im Fahrzeugschein aufgeführt...

Beitragvon Jacky777 » 18.01.2011 00:40

Wenn AHK tatsächlich vorhanden und eingetragen, dann steht da:

H.910 B.Anh-Betrieb*WW.AHK lt. EGTG/ABE*M.AHK Gen.: E13 000148; B.Fahrt ohne Anh.Kugelkopf abnehmen****

das steht in meinem und der hat definitiv eine AHK. Die abnehmbare AHK erkennt man auch an einem Ausschnitt im Heckspoiler unten...so wie das mein 1.8er hat...
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Re: Anhängerkupplung im Fahrzeugschein aufgeführt...

Beitragvon Gerald65 » 18.01.2011 18:36

zettdrei11 hat geschrieben:das ist nur der Hinweis auf die geänderte Länge des ZZZ im Falle das....und das Kästchen für das Prüfzeichen der AHK ist auch mit einem - gekennzeichnet, also nix eingetragen, ABE* ist nur ein Hinweis


Hallo Dirk,

das ist ganz leicht daneben :wink: Das bezieht sich nicht auf die Länge, sondern auf die zulässige Hinterachslast, die bei Anhängerbetrieb um 100kg erhöht ist.

Viele Grüße nach SZ
Gerald
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Re: Anhängerkupplung im Fahrzeugschein aufgeführt...

Beitragvon smileykp » 19.01.2011 03:25

Vielen Dank für die Infos :-D

Gruß
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Re: Anhängerkupplung im Fahrzeugschein aufgeführt...

Beitragvon zettdrei11 » 19.01.2011 08:58

Gerald65 hat geschrieben:
zettdrei11 hat geschrieben:das ist nur der Hinweis auf die geänderte Länge des ZZZ im Falle das....und das Kästchen für das Prüfzeichen der AHK ist auch mit einem - gekennzeichnet, also nix eingetragen, ABE* ist nur ein Hinweis


Hallo Dirk,

das ist ganz leicht daneben :wink: Das bezieht sich nicht auf die Länge, sondern auf die zulässige Hinterachslast, die bei Anhängerbetrieb um 100kg erhöht ist.

Viele Grüße nach SZ
Gerald


ahh, man lernt immer wieder hinzu :thumpsup: und schöne Grüsse nach BS - schön mal wieder von Dir zu lesen....
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Re: Anhängerkupplung im Fahrzeugschein aufgeführt...

Beitragvon Tom87 » 20.01.2011 09:15

ahh gut, dann hat sich dieses rätsel somit gelöst...und ich dachte bei mir war mal eine dran :lol:
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