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Kindersitz im Zetti

Verfasst:
19.01.2005 18:24
von bluebabe
Hallo Leute,
Wer hat da Ahnung?
Also, ich weiss, das ich einen Kindersitz nicht verwenden darf , da ja der Airbag nicht abschaltbar ist. Soweit so gut, aber.... da gibts doch noch diese anderen Sitze ( Sitzkeil) , da sitzt das Kind nur etwas erhöht. Ist der auch nicht zulässig, wegen dem Airbag. Oder wie darf ich dann ein Kleinkind im Zetti mitnehmen, überhaupt nicht?
Ich frag das mal als Oma
Wer weiss da Rat, unsere Kleine ( 4 Jahre ) möchte unbedingt mit der Omi Zetti fahren.
Gruss Jutta
Kleinkind

Verfasst:
19.01.2005 19:41
von Klaus
Hallo Jutta,
normalerweise müßtest Du ein Kleinkind auf dem Beifahrersitz mitnehmen können. Der Gesetzgeber spricht im Zusammenhang mit dem Airbag lediglich von "nach hinten gerichteten Rückhalteeinrichtungen" -also die Mitnahme entgegen der Fahrtrichtung-. Da ich aber kein Jurist bin, solltest Du Dich vorsichtshalber einmal mit einer Polizeidienststelle in Verbindung setzen. Die kassieren Dich auch ab, wenn Du etwas Falsches machst, also müssen sie auch wissen, was richtig ist.
Egal, was die auch sagen, ich würde es ohnehin nicht tun.
Gruß Klaus.

Verfasst:
19.01.2005 20:04
von Kater_Mod
Hallo
ich kann meinen Vorredner recht geben, Kindersitze die nach hinten gerichtet sind, dürfen nicht verwendet werden
Im Gegensatz zu den normalen, wo das Kind nach vorn sitzt, die sind erlaubt, gibt auch keine Probleme mit den Airbag
Es muß nur darauf geachtet werden, das der Autositz ganz hinten ist, damit keine Verletzungen durch den Airbag entstehen können

Verfasst:
19.01.2005 20:31
von bluebabe
Also, so wie ich es jetzt verstanden habe, dürfen Kindersitze , auf die die Kleinen nach vorne schauen, verwendet werden. Diese Kindersitzkeile sind zum Teil schon ab 3 Jahre, die darf ich auch schon nehmen. Werd mal bei den grünen netten nachfragen, die sind bei mir eh gleich um die Ecke. Auf jeden Fall sag ich erst mal Danke für eure Information. Bin jetzt ein wenig schlauer.
Den Airbag abschalten, geht beim Zetti nicht, oder ?

Verfasst:
19.01.2005 21:36
von Kater_Mod
Hi nochmal
nein, lässt sich leider nicht abschalten, ist nur beim Z4 möglich
wär aber auch ne alternative
weiß da ein gutes Autohaus im Allgäu

Verfasst:
20.01.2005 10:38
von rf900
hallo jutta,
kannst dann mal bitte bescheid geben was den die nettern damen und
herren (noch) in grün gesagt haben.
interesiert mich auch dann mein "göttibuä" jetzt drei geworgen ist
und sicher im frühjahr im em götti sim flizzer mit fahren will


Verfasst:
20.01.2005 19:09
von bluebabe
@Kater_Mod
wenn ich am Samstag im Lotto gewinne, kauf ich mir einen Z4
@ rf900
sobald ich näheres weiss, werd ich Bericht erstatten.
Hab mir eine starke Erkältung eingefangen, und bin heut nicht aus dem Haus.
Wie es mir besser geht, werd ich gleich mal bei den grünen netten anklopfen und mich belehren lassen.


Verfasst:
21.01.2005 23:59
von Toni
Hallo Jutta,
diese Frage haben wir uns auch vor ein paar Jahren gestellt. Wir haben auch bei der Polizeit angefragt.
Die Aussagen von Klaus und Kater_Mod sind korrekt. Wenn das Kind in Fahrtrichtung schaut, ist das ok. Kindersitz oder diese Sitzerhoehung kann verwendet werden. Den Sitz wie beschrieben moeglichst weit nach hinten fahren.
Wegen der Abschaltung des Airbags hatten wir auch beim Freundlichen angefragt. Das kannst du vergessen. Wenn ueberhaupt, dann muss das gesamte Teil ausgebaut werden. Anschliessend sind deine anderen Beifahrer ohne Schutz.
Gruss Toni

Verfasst:
22.01.2005 09:51
von Didi
Hallo Jutta,
wie bereits mehrfach geschrieben, kannst du eine Sitzerhöhung bedenkenlos verwenden, da ist der Zetti wie jedes andere Auto. Das Verbot, bei Airbag, gilt lediglich für Schalen die entgegen der Fahrtrichtung befestigt werden. Meines Wissens müßte im Bereich der Beifahrerseite auch ein Aufkleber sein, der diese Anordnung symbolhaft kennzeichnet.
Für deinen Beifahrer ist vor allem wichtig, dass der Gurt sauber über die Schulter läuft und nicht am Hals vorbei (Würgeeffekt).
Gruß (blink)
Didi
Airbag

Verfasst:
22.01.2005 11:30
von harrylrm
Hallo Toni
Bei meinem Zetti war der Airbag abgeschaltet war auch im KFZ Brief eingetragen.Ausgebaut war er nicht ist alles beim Händler gemacht worden.Didi hat mit seiner aussage recht der vorbesitzer hatte einen Kinderzitz drin.Unschön ist allerdings das der sitzbezug anschliessend erneuert werden musste da die gurtschlaufe ausgerissen war.
Gruss Harry