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Gewährleistung durch Händler!

BeitragVerfasst: 31.08.2009 15:40
von BlueZZZ
Hallo zusammen,

mal wieder eine Frage:

Bei meinem ZZZ den ich vor 2 Monaten bei einem Händler inkl. Gewährleistung gekauft habe haben sich nun zwei defekte eingeschlichen:

1. Gestern Abend liess sich das Licht nicht mehr abschalten (der Schalter hat schon öfters ein bisschen gewackelt)... musste dann laut BMW-Notfallservice die Batterie abklemmen und heute wieder anklemmen und dann zum freundlichen... BMW hat den Schalter nun getauscht!

2. Der Schalter für den Fensterheber auf der Beifahrerseite fällt immer mal wieder nach unten durch, hier hat man schon (also war der Fehler bekannt) zusammengeknülltes Papier drunter geschoben um das ganze zu verhindern... BMW meinte hierzu das es nicht am Schalter sondern an der Plastikabdeckung im ganzen liegt und diese getauscht werden muss. (wurde in MUC bestellt...)

Nun meine Frage: Sind diese zwei Punkte aufgrund der Gewährleistung vom Händler zu tragen (bezahlen) oder trifft mich das?

Da er von meinem Wohnort recht weit entfernt ist meinte er schon zu mir: Wenn was ist in der Zeit einfach zu BMW und Ihm die Rechnung schicken...

Was meint Ihr, MUSS er zahlen oder kann er sich rausreden?

Danke für eure Meinung...

lg Manuel

P.S.: mir ist klar das ich keine rechtlichen Auskünfte erhalten werde, will nur eure Meinung oder Erfahrungswerte wissen!


:mrgreen:

Re: Gewährleistung durch Händler!

BeitragVerfasst: 31.08.2009 18:49
von Martin WI
Hallo Manuel,

pauschal kann man das bestimmt nicht sagen.

Wenn Du Deinen Z3 bei einem BMW-Händler gekauft hast, würde ich mir zunächst gar keine Gedanken machen. Bei einem anderen Markenhändler würde ich mir nur wenig Gedanken machen.

Hast Du Ihn bei einem Fähnchenhändler gekauft, sieht die Sache wohl anders aus.

Grüsse
Martin

P.S. Du hast die Mängel bestimmt schon schriftlich (per Einschreiben) dem Verkäufer gemeldet?

Re: Gewährleistung durch Händler!

BeitragVerfasst: 01.09.2009 07:56
von BlueZZZ
Hallo Martin,

also ich habe das Auto bei einem freien Händler gekauft der alle Marken vertreibt und doch einen sehr guten Eindruck gemacht hat! (kein Fähnchenhändler - zumindest nach meiner Meinung)

Die Mängel per Einschreiben melden? Wie sollte ich dann mit meinem ZZZ fahren können? Brauch das Auto dringend und kann nicht immer wenn ich stehenbleiben muss die Batterie abklemmen und dann wieder anklemmen daher bin ich am nächsten Tag wie der Notfallservice meinte sofort zu BMW... Info an den Händler erging sofort danach per Mail...

Mal sehen... Hoffe das alles passt...

lg Manuel
:?

Re: Gewährleistung durch Händler!

BeitragVerfasst: 01.09.2009 08:16
von Martin WI
Hi Manuel,

soweit ich weiss hat der Händler zwei Mal die Möglichkeit nachzubessern bevor Du von Deinen Rechten auf Minderung oder Wandelung Gebrauch machen kannst.

In den ersten 6 Monaten nach Kauf gilt die umgekehrte Beweislast, das heisst, der Händler müsste im Zweifelsfall beweisen, dass ein Schaden bei Auslieferung noch nicht vorgelegen hat.

Ein Recht, Dein Fahrzeug irgendwo reparieren zu lassen, hast Du wohl nicht, auch keinen Anspruch auf Neuteile.

Mir wäre eine e-Mail zur Anmeldung von Ansprüchen etwas wenig, besser ein Fax oder per Einschreiben.

Ich drück Dir die Daumen, dass der Händler sich noch an seine mündliche Aussage beim Verkauf erinnert.

Viel Glück
Martin

Re: Gewährleistung durch Händler!

BeitragVerfasst: 01.09.2009 08:39
von BlueZZZ
Hello Martin,

na ja nun bin ich echt gespannt, sicherlich hast du recht mit Minderung und Wandlung...

Die andere Sache ist eben die das sich das Autohaus ca. 450km entfernt befindet und der Händler vor mir und meinem Vater meinte das ich bei Problemen einfach zum nächsten BMW-Händler fahren soll und dann machen wir das schon!

Mal sehen, wird schon passen... (hoff ich halt)

:sunny:

lg Manuel

Re: Gewährleistung durch Händler!

BeitragVerfasst: 02.09.2009 11:03
von zdriver 52
Noch kurz zwei Ergänzungen:

Zunächst muss der Käufer beweisen, dass überhaupt ein (relevanter) Mangel vorhanden ist. Hierbei ist der Vergleichsmaßstab entscheidend, d.h., der Käufer eines Gebrauchtwagens kann nicht verlangen, dass das erworbene Fahrzeug in jeder Hinsicht der Qualität eines Neuwagens entspricht. In Abhängigkeit von Alter und Laufleistung sind gewisse Einschränkungen hinzunehmen. m.a.W., Verschleißteile könnten (Laufleistung, Alter) ausgenommen sein, bei alten, billigen, Fahrzeugen auch solche Teile, die nicht klassische Verschleißteile darstellen, außerdem solche Mängel, die offenkundig (Beule, gebrochene Sitzwange) oder all das, was bei einer Probefahrt typischerweise erkennbar war. Die geschilderten Mängel halte ich trotz des hohen Fahrzeugalters angesichts der geringen Laufleistung für einen schadensrelevanten Mangel.

Der Verkäufer trägt auch die im Zusammenhang mit der Schadensbehebung entstehenden weiteren Kosten. Er hat grundsätzlich da zu reparieren, wo das Auto steht, wenn dies am im Kaufvertrag festgehaltenen Wohnort des Käufers ist, oder die Transportkosten zu sich zu übernehmen. Im Rahmen der allgemeinen wechselseitigen Schadensminderungspflicht kann bei großen Entfernungen aber der Käufer dem Verkäufer nicht einfach das Auto vor die Tür fahren und für Hin- und Rückfahrt Kilometergeld verlangen, er muss vielmehr vorab dem Verkäufer auch die Möglichkeit geben, den Schaden zur Kostenreduzierung durch einen Dritten am Wohnort des Käufer beheben zu lassen. Dies muss nicht bei :bmw: sein, er kann sich für eine preiswertere Lösung entscheiden. Daher könnte u.U. der Verkäufer wegen Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht teilweise die Kostenübernahme verweigern.

Re: Gewährleistung durch Händler!

BeitragVerfasst: 02.09.2009 11:47
von BlueZZZ
Hallo Axel,

ok das der Schaden vorhanden ist kann durch den :bmw: -Händler bewiesen werden der den Schaden repariert denk ich mal... Verschleißteile sind ausgenommen das wurde auch extra so im Vertrag vermerkt, finde ich auch ok, kein Thema...
Aber bei der Laufleistung sind eben diese beiden Fehler / Mängel meiner Meinung nach zu beheben, bei der Probefahrt waren ja auch beide Mängel nicht erkennbar....

Nun dauerts aber erstmal weil BMW das Plastikteile bzgl. der Fensterheber nicht bekommt *grummel*... Der Lichtschalter konnte noch am Montag verbaut werden, Montag früh hin und am späten Nachmittag wieder geholt - ned schlecht wenn man bedenkt das die ZZZ-Teile normal ned unbedingt auf Lager gelegt werden... (fahren ja ned so extrm viele rum)

Hmmmm ich denke ich habs soweit ganz gut gemacht, er weiss bescheid und mal sehen wie lange ich auf das Geld warte...

;-)

lg Manuel


:sunny:

Re: Gewährleistung durch Händler!

BeitragVerfasst: 14.09.2009 10:35
von BlueZZZ
*grummel*
...als hätte ich es verschrien... nun will er ned zahlen weil:

- ich ihm ned bescheid gegeben hätte!
---> Habe zwei Mails geschrieben, das Auto musste am Montag sofort in die Werkstatt, wie soll ich sonst fahren wenn der Lichtschalter defekt ist? (Batterie wird ja leer wenn das Licht nicht abschaltbar ist...)

- die Abdeckung wg. den Fensterhebern nicht zur Gewährleistung gehört!
---> Erst dachte der freundliche :bmw: -Händler bei dem ich war es sei der Schalter, kam dann aber raus das es die Abdeckung ist wo die Schalter drin sitzen, drunter war schon Papier reingeklemmt damit die Schalter ned durchfallen - also eher verschwiegener Mangel statt Gewährleistung?

Ich krieg die Krise... was macht ich nun? Rechtschutz hab ich leider ned, evtl. kriegt er mal ne Mahnung aus nem Inkassobüro (hab da Beziehungen!)...

So ein Händler ist einfach :thumpsdown: .... und ich kauf extra ned bei Privat damit ich abgesichert bin - nee nee nee....

Re: Gewährleistung durch Händler!

BeitragVerfasst: 15.09.2009 01:36
von miot
Grundsaetzlich empfiehlt es sich eine guetliche Einigung anzustreben. Drohungen mit Anwalt, Klage oder gar Zusendungen von Schreiben ueber ein Inkassobuero verhaerten nur die Fronten und fuehren darueber hinaus zu weiteren Kosten, die sehr schnell den Streitwert um einiges ueberschreiten duerften.

Insofern wuerde sich ein erstes Gespraech anbieten, in welchem man offen ueber die Kosten spricht und klaert, ob und wenn ja inwieweit Bereitschaft vom Haendler vorhanden ist zumindest einen Teil davon zu tragen. Hierfuer waere es von Vorteil einen entsprechenden Vorschlag parat zu haben, den man anschliessend unterbreitet (z.B. klassisch fifty-fifty oder Du den Lichtschalter, ich die Konsole).

Die einzige Ausnahme waere wohl, wenn Du diese

Da er von meinem Wohnort recht weit entfernt ist meinte er schon zu mir: Wenn was ist in der Zeit einfach zu BMW und Ihm die Rechnung schicken...


quasi getaetigte pauschale Kostenuebernahmeerklaerung tatsaechlich schriftlich nachweisen kannst.
Ansonsten wuerde ich sagen: Wenn der Haendler 50% der Kosten freiwillig uebernimmt hast Du vieleicht mehr erreicht, als wenn Du 100% vom Gericht zugesprochen bekommst aber einen Anwalt selbst bezahlen musst.

Gruss
Michael

Re: Gewährleistung durch Händler!

BeitragVerfasst: 15.09.2009 08:50
von BlueZZZ
Hallo Michael,

da hast du sicherlich recht, ich muss den guten Mann mal anrufen und dann schauen wir was er sagt, ich fände ja sogar die 50/50 Regelung ned so schlecht! (wenns denn sein muss, bevor ich was anderes mache oder so...)

Kosten vom Inkasso wären nicht das Problem, arbeite ja in einem ;-) daher wären dann auch die Rechtsanwaltskosten billiger aber mir wäre es das liebset wenn ich das vermeiden könnte...

Mal sehen! Aber Danke für deine Message!

lg Manuel