Gewährleistung durch Händler!

Hallo zusammen,
mal wieder eine Frage:
Bei meinem ZZZ den ich vor 2 Monaten bei einem Händler inkl. Gewährleistung gekauft habe haben sich nun zwei defekte eingeschlichen:
1. Gestern Abend liess sich das Licht nicht mehr abschalten (der Schalter hat schon öfters ein bisschen gewackelt)... musste dann laut BMW-Notfallservice die Batterie abklemmen und heute wieder anklemmen und dann zum freundlichen... BMW hat den Schalter nun getauscht!
2. Der Schalter für den Fensterheber auf der Beifahrerseite fällt immer mal wieder nach unten durch, hier hat man schon (also war der Fehler bekannt) zusammengeknülltes Papier drunter geschoben um das ganze zu verhindern... BMW meinte hierzu das es nicht am Schalter sondern an der Plastikabdeckung im ganzen liegt und diese getauscht werden muss. (wurde in MUC bestellt...)
Nun meine Frage: Sind diese zwei Punkte aufgrund der Gewährleistung vom Händler zu tragen (bezahlen) oder trifft mich das?
Da er von meinem Wohnort recht weit entfernt ist meinte er schon zu mir: Wenn was ist in der Zeit einfach zu BMW und Ihm die Rechnung schicken...
Was meint Ihr, MUSS er zahlen oder kann er sich rausreden?
Danke für eure Meinung...
lg Manuel
P.S.: mir ist klar das ich keine rechtlichen Auskünfte erhalten werde, will nur eure Meinung oder Erfahrungswerte wissen!

mal wieder eine Frage:
Bei meinem ZZZ den ich vor 2 Monaten bei einem Händler inkl. Gewährleistung gekauft habe haben sich nun zwei defekte eingeschlichen:
1. Gestern Abend liess sich das Licht nicht mehr abschalten (der Schalter hat schon öfters ein bisschen gewackelt)... musste dann laut BMW-Notfallservice die Batterie abklemmen und heute wieder anklemmen und dann zum freundlichen... BMW hat den Schalter nun getauscht!
2. Der Schalter für den Fensterheber auf der Beifahrerseite fällt immer mal wieder nach unten durch, hier hat man schon (also war der Fehler bekannt) zusammengeknülltes Papier drunter geschoben um das ganze zu verhindern... BMW meinte hierzu das es nicht am Schalter sondern an der Plastikabdeckung im ganzen liegt und diese getauscht werden muss. (wurde in MUC bestellt...)
Nun meine Frage: Sind diese zwei Punkte aufgrund der Gewährleistung vom Händler zu tragen (bezahlen) oder trifft mich das?
Da er von meinem Wohnort recht weit entfernt ist meinte er schon zu mir: Wenn was ist in der Zeit einfach zu BMW und Ihm die Rechnung schicken...
Was meint Ihr, MUSS er zahlen oder kann er sich rausreden?
Danke für eure Meinung...
lg Manuel
P.S.: mir ist klar das ich keine rechtlichen Auskünfte erhalten werde, will nur eure Meinung oder Erfahrungswerte wissen!
