von bärchen » 09.03.2009 17:49
Hallo Nico,
der Chris kann sich schon zu 100% sicher sein. Bei der HUK wird entsprechend verfahren.
Nach meiner Erfahrung und wenn ich deine Frage dahingehend richtig verstanden habe, besteht zurzeit eine Vk incl. Tk.
Sofern ich dann jetzt zu diesem Zeitpunkt diese bzgl. der Vk kündige, so wird diese Kündigung erst zum 1.1.10 gültig, weil es sich um eine Teilkündigung eines bestehenden Vertrages handelt; so ist es bei der HUK.
Hinsichtlich der von dir erfahrenen 'Prozente' besteht eine Art Bestandsschutz; so wie es Chris erklärt. Passiert versicherungsmäßig nichts, so nimmst du immer die % in Vk mit. Versicherst du dein bzw. ein neues Fahrzeug nach Jahren wieder mit Vk, dann erfolgt die Einstufung die du 'früher' erfahren hast.
Bezüglich der von Chris genannten Frist von 5 Jahren Bestandsschutz kann ich leider nichts sagen. Vielleicht ist die Regelung innerhalb der Versicherer unterschiedlich. Bei der HUK wurde mir diese bisher noch nicht genannt.
Hier bietet es sich natürlich an, bei deinem Versicherer eine verbindliche Zusage anzufordern, man weiß ja nie.
Gruß
Rainer