also das von hoagie beschriebene is das "worst case" szenario.
stillegung is nur zulässig, wenn vor ort keine rückrüstung möglich ist und ein erheblicher sicherheitsmangel besteht. das dieser vorgabe nicht alle jungs vom trachtenverein nachgehen is zwar bekannt aber rein rechtlich is alles weitere schikane.
knackpunkt, das von dir beschriebene kombination aus felgen fahrwerk, definitiv unter sicherheitsrelevante teile fallen also wäre ne stillegung auch begründet.
allgemein zu eintragungen gibt es eigentlich nur zu sagen, wenn man keinen triftigen grund nachweisen kann, warum sachen nicht eingetragen sind, zb man hat SCHRIFTLICH nen termin vom tüv für die vorführung und gibt an das man nur ne einstellungsfahrt vorher gemacht hat damit da alles glatt geht kann man durchkommen, wenn allerdings die ausrede ist hab noch keine zeit gehabt oder ich bau noch das und das um und wollts dann zusammen eintragen siehts schlecht aus.
also so blöd es klingt wenn was sicherheitsrelevantes noch nicht eingetragen ist nen termin beim tüv machen und sich den schriftlich bestätigen lassen, man kann ihn ja immer noch absagen
oder wenn man nen tüver gut kennt lässt man sich von ihm ne unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen das eine abnahme zwar noch nicht durchgeführt wurde aber der wagen vorgeführt wurde und er es für unbedenklich hält reicht das auch vorübergehend, macht sin bei grösseren umbauten wo man zwischen drin pausen hat wo man das auto aber fahren will.
absolut nicht zu empfehlen ist es mit nicht eingetragen sachen rumzufahren, aus von hoagie gennanten gründen, versicherungsschutz futsch wenns doof läuft und dann noch das rechtliche nachgeplänkel, die strafen für das führen eines fahrzeugs ohne betriebserlaubnis kann den rahmen punkte und bussgeld auch überschreiten je nach vorfall, da kann aus jedem unfall vorsatz werden und dann kommts richtig dick wenn jemand verletzt wird oder noch schlimmer zu tode kommt. da möcht ich nicht in deiner haut stecken.