Was die Scheibenwischblätter betrifft, so werden diese nach den neuesten Prüfungsrichtlinien sehr wohl gründlich geprüft: Auf Zustand und Wirkung!
Kann sein, dass sich das noch nicht bis zur "privat kommerziellen Überprüfungsscene" durchgesprochen hat - ein nicht richtig funkrionierernder bzw,. schlierenwischender Scheibenwischer führt ebenso zum Versagen der Plakette, wie es eine "abgelaufene Erste-Hilfe-Ausstattung" tut.
Also Augen auf...

eisi