Kaskoversicherung

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Re: Kaskoversicherung

Beitragvon OQ3 » 20.10.2017 09:43

Moinsen
Du hast den Schaden verursacht.
Der Schaden am anderen Auto zahlt deine Haftpflicht.
Dein Schaden wird über deine Vollkasko abgerechnet und zwar nach dem Wertgutachten welches du alle 2 Jahre erneuern muss.
OQ3
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Re: Kaskoversicherung

Beitragvon Kungfukrabbe » 20.10.2017 13:29

zumie hat geschrieben:Ich blicke da noch nicht durch,wenn ich meinen Wagen bei der Oltimerversicherung habe,mit Haftpflicht und Teilkasko,ich verursache einen Schaden an einem
anderen PKW,der Schaden wird dann ja durch Haftpflicht gedeckt.Mein Wagen wäre auch stark beschädigt,welchen Vorteil hat denn die Oltimerversicherung?



Bei der Haftpflicht gibt es in diesem Fall keine großen Unterschiede. Die Vollkasko zahlt mehr an dich, da Wiederbeschaffungswert versichert (im Fall eines Totalschadens ist der Unterschied natürlich am größten). Beide führen aber nicht zu einer Rückstufung des SFR, da es diesen garnicht gibt. Falls ihr euren bisherigen Schutz mit dem Youngtimertarif vergleicht, denkt dran, dass ihr den Z3 SFR auf ein anderes Fahrzeug übertragen könnt und da ggf auch spart, da der SFR mit Beginn der Youngtimerversicherung frei wird.
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Re: Kaskoversicherung

Beitragvon Kungfukrabbe » 20.10.2017 13:31

OQ3 hat geschrieben:Moinsen
Du hast den Schaden verursacht.
Der Schaden am anderen Auto zahlt deine Haftpflicht.
Dein Schaden wird über deine Vollkasko abgerechnet und zwar nach dem Wertgutachten welches du alle 2 Jahre erneuern muss.


Nein, das Wertgutachten MUSS nie erneuert werden. Wenn der Wert allerdings deutlich steigt, sollte man alle 5-10 Jahre aus Eigeninteresse eine neue Kurzbewertung machen lassen. Die Kurzbewertung ist auch deutlich günstiger als ein Gutachten.

Also: Eine Kurzbewertung zu Beginn der Vertrages reicht (ca. 150€).
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Re: Kaskoversicherung

Beitragvon OQ3 » 20.10.2017 14:08

Das steht auf der HP der BavariaDirekt, Kungfukrabbe

Die Voraussetzungen
Sie fahren mit Ihrem Liebhaber-Fahrzeug nicht mehr als 6000 km pro Jahr
Das Auto ist mindestens 18 Jahre alt und hat noch kein H-Kennzeichen
Sie schließen gleichzeitig eine Teilkasko- oder Vollkasko-Versicherung ab
Zum Fahrerkreis gehören nur Personen, die mindestens 23 Jahre alt sind
Ihre Vorteile
Kfz-Tarif mit Kfz-Schutzbrief zum Sonderpreis
höherer Schadensersatz: Bei einem Unfall ersetzen wir Ihnen nicht nur den Marktwert Ihres Autos, sondern den tatsächlichen Wert Ihres Fahrzeugs nach individuellem Wertgutachten. Voraussetzung ist die Vorlage eines zum Unfallzeitpunkts max. 2 Jahre alten Gutachtens eines Kfz-Sachverständigen über den Wert Ihres Liebhaber-Fahrzeugs.
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Re: Kaskoversicherung

Beitragvon Kungfukrabbe » 20.10.2017 14:45

OQ3 hat geschrieben:Das steht auf der HP der BavariaDirekt, Kungfukrabbe

Die Voraussetzungen
Sie fahren mit Ihrem Liebhaber-Fahrzeug nicht mehr als 6000 km pro Jahr
Das Auto ist mindestens 18 Jahre alt und hat noch kein H-Kennzeichen
Sie schließen gleichzeitig eine Teilkasko- oder Vollkasko-Versicherung ab
Zum Fahrerkreis gehören nur Personen, die mindestens 23 Jahre alt sind
Ihre Vorteile
Kfz-Tarif mit Kfz-Schutzbrief zum Sonderpreis
höherer Schadensersatz: Bei einem Unfall ersetzen wir Ihnen nicht nur den Marktwert Ihres Autos, sondern den tatsächlichen Wert Ihres Fahrzeugs nach individuellem Wertgutachten. Voraussetzung ist die Vorlage eines zum Unfallzeitpunkts max. 2 Jahre alten Gutachtens eines Kfz-Sachverständigen über den Wert Ihres Liebhaber-Fahrzeugs.


ja, die Jungs machen es deutlich komplizierter. Wer alle zwei Jahre dran denkt dem seien die angeblich günstigeren Preise gegönnt. Ich habe mich mit deren Angebot nicht im Detail beschäftigt, ich kann euch nur sagen wie es bei uns aussieht und gehandhabt wird. Gruß
Kungfukrabbe
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