Moinsen
Du hast den Schaden verursacht.
Der Schaden am anderen Auto zahlt deine Haftpflicht.
Dein Schaden wird über deine Vollkasko abgerechnet und zwar nach dem Wertgutachten welches du alle 2 Jahre erneuern muss.
zumie hat geschrieben:Ich blicke da noch nicht durch,wenn ich meinen Wagen bei der Oltimerversicherung habe,mit Haftpflicht und Teilkasko,ich verursache einen Schaden an einem
anderen PKW,der Schaden wird dann ja durch Haftpflicht gedeckt.Mein Wagen wäre auch stark beschädigt,welchen Vorteil hat denn die Oltimerversicherung?
OQ3 hat geschrieben:Moinsen
Du hast den Schaden verursacht.
Der Schaden am anderen Auto zahlt deine Haftpflicht.
Dein Schaden wird über deine Vollkasko abgerechnet und zwar nach dem Wertgutachten welches du alle 2 Jahre erneuern muss.
OQ3 hat geschrieben:Das steht auf der HP der BavariaDirekt, Kungfukrabbe
Die Voraussetzungen
Sie fahren mit Ihrem Liebhaber-Fahrzeug nicht mehr als 6000 km pro Jahr
Das Auto ist mindestens 18 Jahre alt und hat noch kein H-Kennzeichen
Sie schließen gleichzeitig eine Teilkasko- oder Vollkasko-Versicherung ab
Zum Fahrerkreis gehören nur Personen, die mindestens 23 Jahre alt sind
Ihre Vorteile
Kfz-Tarif mit Kfz-Schutzbrief zum Sonderpreis
höherer Schadensersatz: Bei einem Unfall ersetzen wir Ihnen nicht nur den Marktwert Ihres Autos, sondern den tatsächlichen Wert Ihres Fahrzeugs nach individuellem Wertgutachten. Voraussetzung ist die Vorlage eines zum Unfallzeitpunkts max. 2 Jahre alten Gutachtens eines Kfz-Sachverständigen über den Wert Ihres Liebhaber-Fahrzeugs.
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