Z3 2,8 Liter Facelift in schwarz...

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Re: Z3 2,8 Liter Facelift in schwarz...

Beitragvon Rush » 26.01.2009 16:39

Würde ich auf keinen Fall drauf einsteigen. Dir wurde ein unfallfreier Wagen verkauft, was er offenbar nicht ist (das gilt es noch festzustellen), da wirst du doch einen Teufel tun und 1000 Euro für NICHTS zahlen.
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Rush
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Re: Z3 2,8 Liter Facelift in schwarz...

Beitragvon vgs2003 » 26.01.2009 16:44

Ich war vorhin beim Gutachter, es ist kein Unfallfahrzeug. Das einzige Teil, welches lackiert wurde, ist die Motorhaube. Beim Einbauen wurde dann nicht korrekt gearbeitet, deshalb läßt sie sich nicht richtig öffnen und das Spaltmaß ist deshalb auch nicht korrekt. Der Motorraum wurde daraufhin sehr genau überprüft und es gab keinerlei Anzeichen. Der Vorbesitzer hat ja auch schon bestätigt, daß außer der bekannten Mängeln kein Unfall vorliegt.
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Re: Z3 2,8 Liter Facelift in schwarz...

Beitragvon capefear » 26.01.2009 17:34

Na das Ganze ist bissl dubios!
Alter Schwede... evtl Steinschlag, Diebstahl, Schlüssel weg, kein Serviceheft...
:roll:

Umsonst hat ihn der :) :bmw: nicht abgeschoben!
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Re: Z3 2,8 Liter Facelift in schwarz...

Beitragvon Kryss » 26.01.2009 18:31

Hi,

es ist doch gesetzlich geregelt wieviel ein Händler vom ursprünglichen Kaufpreis bei Rückgabe einbehalten darf (Tagessätze)...1000€ sind das bestimmt nicht!
Naja pillepalle... Droh ihm mal mit nem Gerichtsverfahren, trau mich wetten dass er dann von seiner forderung in der Höhe zurücktritt.
Und kann auch nicht schaden, das BMW in München mitzuteilen wie der Händler hier vorgeht. Bzw. diese Absicht gebenüber dem Händler mal durchblicken zu lassen und zu sehen wie er das findet *G

Der Händler verdient sich ja dusslig an dem Zetti, das kann nicht legal sein. Das auf manchen gebrauchten hohe HAndelsspannen sind kann schon vorkommen...
Die Story mit der Motorhaube und den ganzen anderen Mängeln hört sich für mich schon eher nach arglistiger Täuschung an.

vg
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Re: Z3 2,8 Liter Facelift in schwarz...

Beitragvon sniper » 26.01.2009 20:34

hallo zusammen,

na das sind ja interessante neuigkeiten...
:shock:
knapp 1000,- finde ich auch ein bisschen sehr hoch. was sind das den für halsabschneider??? :thumpsdown:

dem typen gehört mal vernünftig die nase gebr.... :pssst: :pssst: :pssst:

drecksäcke... da bekomme ich als außenstehender schonwieder richtig schlechte laune...

gibt es den hier niemanden, der sich da genau mit der rechtslage auskennt :?:

saure grüße, thomas....
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Re: Z3 2,8 Liter Facelift in schwarz...

Beitragvon capefear » 26.01.2009 21:04

Hast ne Rechtsschutzversicherung?

990€ für einen Gebrauchten mit Mängeln, das ist dreist!
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Re: Z3 2,8 Liter Facelift in schwarz...

Beitragvon Kryss » 26.01.2009 21:11

weiss nicht ob das noch rechtsgültig ist. Ich hab ne Rechtsschutz, d.h., ich würde definitiv meinen Anwalt einschalten.
Falls du keine hast, wäre es vielleicht jetzt sinnvoll, mal die ~150€ für ein Beratungsgespräch beim Anwalt zu löhnen... Die fallen bei Klageerhebung normalerweise eh unter den tisch...
Zur Lektüre mal hier auf die schnelle gegoogelt. F+ür dich sehr interessant wohl diese 0,67% Regelung bei Rückabwicklung von Autokäufen... keine ahnung ob das noch so passt.

http://www.kfz-betrieb.vogel.de/handel/ ... es/138997/


vg
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Re: Z3 2,8 Liter Facelift in schwarz...

Beitragvon zdriver 52 » 26.01.2009 21:14

Um etwas Ordnung reinzubringen: alle Mängel, die vor Übergabe dem Käufer bekannt waren, sind keine Mängel iSd. Gewährleistungsrechts. Denn natürlich kann man ein Auto mit Motorschaden verkaufen. Hinsichtlich der später bemerkten Mängel (kein Vorschaden!) gilt mein gestern gesagtes, d.h., du kannst nur Nachbesserung verlangen und erst, wenn dies der Verkäufer ablehnt, hast du ein Rücktrittsrecht 1 zu 1 jedenfalls dann, wenn du den Kaufgegenstand sorgsam behandelst und und unverzüglich nach Erkennen des Mangels rügst. Nutzungsentschädigungsansprüche entstehen wohl erst dann, wenn deren Versagung für den Verkäufer eine unbillige Härte darstellen würde (z. B. 10 Monate mit dem Auto 20.000km gependelt) str.. Bei dir wohl Anspruch auf Abwicklung 1 zu 1. da aber, wenn ich den Sachverhalt richtig erfasst habe, Nachbesserung (noch) kein Thema war, ist zum jetzigen Zeitpunkt nur eine einvernehmliche Rückabwicklung des Kaufvertrages möglich, und der Verkäufer, wie auch der Käufer, kann sagen, unter welchen Bedingungen er dies macht. Soweit verhält sich der Verkäufer korrekt.
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Re: Z3 2,8 Liter Facelift in schwarz...

Beitragvon PfAndy » 26.01.2009 21:15

Verliert ein neun Jahre alter ZZZ 990€ wenn er einen Besitzer mehr hat? Ich denke ja wohl nicht.
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Re: Z3 2,8 Liter Facelift in schwarz...

Beitragvon zdriver 52 » 26.01.2009 21:44

Nein, wohl nicht, wie ich aber schon gesagt habe, muss der Händler das Auto jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt nicht zurück nehmen, er ist wahrscheinlich froh, dass er es verkauft hat, und deshalb kann er sagen, unter welchen Bedingungen er trotzdem zurück nimmt. Er könnte den Käufer von vorn herein auf dessen (und sein) Recht auf Nachbesserung verweisen und garnicht über eine Rücknahme diskutieren. Bei einem nicht nachbesserbaren Vorschaden sehe es mit den Rechten des Käufers ganz anders aus, Kaufpreis zurück und Schadensersatz pp.
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