happymitzzz hat geschrieben:...Mal nur so am Rande...
Darf ich eigentlich die Fahrgestell-Nr. des Zetti hier veröffentlichen? Vielleicht klärt sich irgendwann der Verbleib des Zetti, wenn ich hier über ihn "stolpere".Habe ja noch eine Rechnung offen....
Kennst sich jemand mit den rechtlichen Konsequenzen aus
Danke im Voraus!
Marion
Unverbindlich, ist nicht mein Rechtsschwerpunkt, aber ich sehe nicht, dass du damit Rechte Dritter verletzt. Bei einem Scheingeschäft ist der Kaufvertrag unwirksam, eine Verwertung in der Auseinandersetzung somit nicht erfolgt. Möglicherweise ist der Verkaufsvorgang aber auch strafrechtlich relevant. Ich kenne keine Einzelheiten und will daher im Forum auch nicht spekulieren, aber Betrug und Urkundenfälschung könnten einschlägig sein, wenn 3900€ zwar per Kaufvertrag beurkundet sind, dieser Betrag jedoch nicht (sondern mehr) geflossen ist. Ansprechpartner sind Polizei/Staatsanwaltschaft (Anzeige/Anfangsverdacht).