PfAndy hat geschrieben:Außerdem ist es für den Wiederverkauf gut eine Rechnung von BMW für den Schaden vorweisen zu können.
Für mich wären Reparaturen bei irgendwelchen Werkstätten ein Ausschlusskriterium beim Gebrauchtwagenkauf.
Nun ja, bei hochwertigen und neuwertigen Fahrzeugen würde ich Dir zustimmen, aber wir reden hier von einem 10 Jahre alten Fahrzeug.

Ich persönlich rechne nach Gutachten ab und repariere dann selber.
Und nen Stoßfänger kann wohl auch jemand mit zwei linken Händen anschrauben, oder?
Mir ist vor zwei Jahren jemand auf mein damaliges, 10jähriges Auto gefahren, bei dem die Teile als Neuteile schweineteuer waren und beim Händler eh nicht mehr lieferbar waren. Seltener Ami halt.
Defekt waren nur der Heckspoiler und die Stoßstange hinten.
Schaden laut Gutachter der gegnerischen Versicherung: knapp 5000,- Euro
Mit Glück alles gebraucht für 200,- Euro bekommen, für 300,- lacken lassen, selbst angeschraubt und über 4,5kg im Sack gefreut.

Übrigens alles legal und rechtens.