Gerald65 hat geschrieben:Gixxerin hat geschrieben:der neue Schein hat aber auch einen Vorteil : Man muss nicht ständig andere Reifengrößen oder Reifentypen eintragen lassen , wenn man was verändert hat .
Wenn es einmal für BMW freigegeben wurde , reicht das![]()
Das stimmt so nicht. Entweder die Rad/Reifen-Kombi ist in den alten Papieren eingetragen und gilt so auch mit den Neuen. Wenn du eine andere Rad/Reifen-Kombi anbaust, müssen diese immer noch eingetragen werden , sofern dafür keine ABE vorliegt. Hier gleich mal klargestellt: ein Teilegutachten ist keine ABE.
Falls es dazu Fragen gibt: Der nette Sachverständige vom TÜV gibt gerne Auskunft
Viele Grüße
Gerald
Das wurde mir aber vom Straßenverkehrsamt anders erklärt : Ich könnte auf meinem Zetti alle üblich Kombinationen fahren , ohne diese extra eintragen zu müssen . Zubehörfelgen oder Rad / Reifenkombinationen , die eben von Hause aus nicht auf dem jeweiligen Zetti-Modell waren , müssen natürlich eingetragen werden

Wer also z.B. von 205ern rundum auf 16" nun auf die 17" Mischbereifung 225 / 245 gehen will ( vorausgesetzt sie passt drauf ) , dann braucht diese nicht eingetragen zu werden . So jedenfalls mein Wissensstand .
Greetzzz Gabi
