Ganz einfach: Nach StVZO muss Deine Konstruktion verkehrssicher sein, Du darfst Andere nicht gefährden.
Wenn irgendeine Schiene in Fahrtrichtung wie eine Turnierlanze gen Himmel ragt: UNZULÄSSIG
Wenn Du die Eigenkonstruktion (übertrieben) aus Pappe zusammenklebst: UNZULÄSSIG
Wenn Du die Befestigung der Räder mit Tesafilm machst: UNZULÄSSIG
D.h.: Solide verschraubte Schiene ohne scharfe Ecken und Kanten mit "fehlertoleranter" Aufstell- und Befestigungsmöglichkeit , unlösbar verbunden, dürfte OK sein.
Der TÜV mag da zwar immer mitmischen und Kohle machen, aber meistens reicht es, den gesunden Menschenverstand walten zu lassen.
Dann dürfte Deine Haftpflichtvers. i.d.R. eh deckungsgleich im gleichen Boot mit Dir sitzen.
Mit 220 über die Autobahn damit, wäre dann allerdings trotzdem ein Fehler ... verstehste?
Ist doch so oder ganz ähnlich, oder
FG Uwe
