von Graf Zahl » 07.09.2019 12:19
Alles "hätte, wäre, wenn, eigentlich" wird Dir bei der Durchsetzung eines höheren Erstattungsbetrages nicht helfen. Das wird m.E. nach zu 100% ein Rechtsfall werden.
Meine Empfehlung: such Dir einen auf KFZ-Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt, der nicht nur 08/15 KFZ-Versicherungs-Rechtsfallverwaltung betreibt, sondern auch kreativ ist und Biß hat.
Ich hatte in der Vergangenheit etliche Fälle aus allen möglichen Fachbereichen und vor mindestens 15 Jahren bin ich dazu übergegangen, mir die jeweiligen Fachanwälte über das WWW zu suchen (Ein Fall wie Deiner war allerdings nicht dabei). Mit einer Ausnahme hat das immer zum gewünschten Erfolg geführt und dank E-Mail, PDF+DOC+Konsorten plus Tel muß der auch nicht in der Nähe sein.
Wichtig dabei: Das erste Beratungsgespräch ist stets kostenlos. Wenn der Fall weiterverfolgt werden soll, als erstes unbedingt die Honorarfrage klären.
Basis für das Honorar ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, das als Bemessungsgrundlage für das Honorar den Streitwert heranzieht. Den sollte der RA Dir schriftlich geben. Im WWW gibt es reichlich Prozeßkostenrechner, mit denen Du das angebotene Honorar gegenprüfen kannst. Auch über diverse Instanzen hinweg.
Dann abwägen, welches Prozeßkostenrisiko für Dich besteht und ob es Sinn macht "in den Ring zu steigen".
Viel Erfolg!!