von Rubi69 » 03.04.2012 15:51
Und nochmals ein Update. Hoffentlich das Letzte in diesem Thread:
- Bundesweite Abschaffung der Rückdatierung zum 01.07. 2012. Ausnahme Baden-Württemberg (Abschaffung ab sofort).
- Bei verspäteter Vorführung von mehr als 2 Monaten erhöhte Prüfgebühr
Der Bundesrat hat einer Verordnung zur Änderung der Hauptuntersuchung (HU) zugestimmt. Die vom Bundesverkehrsministerium ausgearbeiteten Neuerungen passen die HU der weiterentwickelten Prüftechnik an. Zudem entfällt künftig bundesweit die sogenannte Rückdatierung. Autos erhalten ab dem 1. Juli 2012, wie derzeit bereits in Hessen und dem Saarland, eine Plakette, die ab dem Zeitpunkt der Untersuchung gültig ist. Wer mehr als zwei Monate verspätet zur HU erscheint, muss allerdings eine um 20 Prozent höhere Gebühr für eine "vertiefte Untersuchung" zahlen.
(Quelle: autobild.de)
Nach der endgültigen Verabschiedung der 47. Änderung Straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften durch den Bundesrat am vergangenen Freitag, setzt Baden-Württemberg die Neuerungen in einem für die Autofahrer wichtigen Punkt sofort um. Wie TÜV SÜD mitteilt, wird seit dem 1. April beim Überziehen des Termins für die Hauptuntersuchung nicht mehr auf das eigentliche Fälligkeitsdatum rückdatiert. Die neue Plakette gilt ab dem Tag der Hauptuntersuchung für volle zwei Jahre.
(Quelle auto-presse.de)