Dickes Problem mit dem Autokäufer...kann mir jemand helfen?

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Abzockversuch

Beitragvon SL44 » 24.03.2009 17:42

Ich würd mich auf nix einlassen.
Wenn Du ein absolut reines Gewissen hast kann er Dir auch nichts.

Forder beweise, die einen höheren Tachostand belegen.
Die wird er nicht liefern können, daher passiert auch nichts.

Ich habe vor einiger Zeit einen alten Golf für 1999,- Euro verkauft.
Ausdrücklich als Bastlerfahrzeug, da 13 Jahre alt und weit über 200tkm gelaufen.
Einige Tage später klingelt mein Telefon, angeblich Zylinderkopfdichtung kaputt und ich hätte ihm das verschwiegen.
Außerdem hat er noch Roststellen entdeckt, die er bei der Besichtigung übersehen hat.
Er will 700,- Euro haben oder er geht zum Anwalt und verklagt mich.

Und, was ist passiert??
NIX.

War einfach nur ein dummdreister Versuch Kohle abzuzocken. ( Passiert meistens am Monatsende )
SL44
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Re: Dickes Problem mit dem Autokäufer...kann mir jemand helf

Beitragvon Shoei » 24.03.2009 18:52

Lassen wir mal die Kirche im Dorf!
Wie sieht es denn mit einem Kaufvetrag aus????
Ich hoffe mal Du hast einen!!!!!!
Und ich hoffe mal, es ist ein Vordruck, wie z.B. Zweckform und nicht ein selbstgebastelter Zweizeiler am PC!!!!!
Ansonsten könnte der ein oder andere Punkt zum Problem für Dich werden.
Mündliche Abreden gelten beim Autokauf wie schrifliche, sofern nichts schrifliches vorhanden ist. Wobei die mündlichen Abreden letztendlich vor Gericht zur Auslegungssache werden.
Die Tachomanipulation ist Quatsch! Hier MUSS der Käufer Dir den Beweis bringen. Kann er das nicht, und ich würde zu aller erst darauf bestehen, hat er sich ziemlich weit aus dem Fenster gelehnt und selbst ins Knie geschossen. Mit den Felgen sieht das schon anders aus. Wenn hier keine schrifliche Aussage festgehalten wird, das die Felgen nicht eingetragen sind, dann hast Du ein Problem. Weil Du auch als Privatverkäufer über den technisch einwandfreien Zustand bei Fahrzeugverkauf die Verantwortung trägst.
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Re: Dickes Problem mit dem Autokäufer...kann mir jemand helf

Beitragvon waldemator » 24.03.2009 19:00

Noch ein Mal kurz zusammen gefasst:

- Wir haben einen Autoscout24 Kaufvertrag!
- Im Vertrag ist 110373 km eingetragen
- in meinem Letzten Kaufvertrag sind es knappe 103.XXX eingetragen (von dem Vorbesitzer,also auch vorhanden)
- In dem Kaufvertrag steht: FELGEN NICHT EINGETRAGEN in Druckbuchstaben, ausserdem ist der Preis korrigiert auf beiden Verträgen, da ich ihm deswegen, dass er die Felgen selbst einträgt auch den Preis nachgelassen habe!
- mit dem Tacho kann ich mir nicht vorstellen, da ich noch die Rechnung von der letzten TüV Überprüfung habe, wo knappe 103 TKM eingetragen sind, mit einem Stempel, weil ich...bevor den Zetti gekauft habe, habe den Tüv neu machen lassen, von dem Vorbesitzer.....


Nun hat sich einer aus dem Forum gemeldet und bereit erklärt, um mit mir zusammen ein Schreiben aufzusetzen, was ich auch tun werde.....dann schauen wir weiter!

Ich bedanke mich bei euch für das schnelle Feedback.....

Grüße
Waldemar
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Re: Dickes Problem mit dem Autokäufer...kann mir jemand helf

Beitragvon Shoei » 24.03.2009 19:05

Daumen hoch! Du hast alles richtig gemacht! Er kann Dir gar nichts!
Mit dem Kaufvetrag bist Du auf der sicheren Seite!
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Re: Dickes Problem mit dem Autokäufer...kann mir jemand helf

Beitragvon naudi » 24.03.2009 19:25

Hey waldemator,

zu der Sache: Denke auch das da nichts passieren wird...alles schriftlich festgehalten im Kaufvertrag. Also was soll er machen.

Das mit dem KM Stand ist absoluter Käse...Ich hab mir das Auto im Novermber selbst noch angeschaut.... vielleicht erinnerst du dich noch ;-)
Und mein Eindruck vom Auto war einwandfrei! Das du ein Alufelgen-wechsel Problem hast war ja schon bekannt :lol:

Ich hoffe du hast wenigstens den gewünschten Preis von dem Holzkopf bekommen.

Viel Glück bei der Sache...das wird schon.

Vielleicht sieht man sich ja mal bei nem Treffen mit deinem neuen 3.0 Z.

Gruß
Alex
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Re: Dickes Problem mit dem Autokäufer...kann mir jemand helf

Beitragvon bärchen » 24.03.2009 20:02

Warum denn die Aufregung mit den Kilometern...?

Wenn deine Verkaufsanzeige stimmig ist und das Fahrzeug nach deinen Angaben lückenlos scheckheftgepflegt ist bzw. war, dann ist doch die Kilometerangabe dokumentiert.

www.z3-roadster-forum.de/phpbb2/ftopic9867.html

Tja, vielleicht meldet sich ja der Käufer auch hier oder in den anderen Foren und sagt etwas dazu... :wink:

Gruß
Rainer
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Re: Dickes Problem mit dem Autokäufer...kann mir jemand helf

Beitragvon Gofy » 24.03.2009 20:48

Lass Dich nicht aufs Glatteis führen, wie schon hier von einigen gesagt,
soll er seine Vorwürfe doch ersteinmal beweisen und belegen.
Und das wird er nicht können.
Mach Dir also keinen Kopf deswegen. Der Käufer bewegt sich auf sehr dünnen Eis.
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Re: Dickes Problem mit dem Autokäufer...kann mir jemand helf

Beitragvon j0ni » 24.03.2009 21:51

Hi

Also ich kann mich den Vorrednern nur anschliessen! Du brauchst rein GAR NICHTS befuerchten und noch weniger irgendwelche Schadensersatzforderungen leisten! Ich hatte genau den selben Fall wie du bei meinem letzten Auto,nur dass bei mir gleich ein 7 seitiger Anwaltsbrief kam! :) Der wurde mit einem zweiseitigem Anwaltsbrief beantwortet und seitdem ist Ruhe.

- Ein privater Autoverkauf mit Kaufvertrag ist besiegelt sobald zwei Unterschriften drauf sind,da kann die Karre am naechsten Tage in die Luft fliegen und es ist nicht mehr dein Problem.

- Der Kaeufer muss dir eine arglistige Taeuschung nachweisen und als Laie kannst du schonmal gar nicht irgendwas am Auto manipulieren.

Also keine Angst,dein Auto ist verkauft und du bist auf der voellig sicheren Seite! Setze einfach einen netten aber auch sachlichen Antwortbrief auf und gut ist.

PS: Fuer solche Faelle ist nicht die Verkehrsrechtschutz faellig sondern die Privatrechtschutz da privater Kaufvertrag ueber eine Sache ausser Immobilien.(Die Frage kam hier irgendwo mal auf)

mfg
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Re: Dickes Problem mit dem Autokäufer...kann mir jemand helf

Beitragvon zdriver 52 » 24.03.2009 22:21

Der Betrugstatbestand ist erfüllt, aber auch nur dann, wenn du vorsätzlich in Schädigungsabsicht beim Km-Stand gemogelt hast, durch aktives Tun oder auch durch Verschweigen deines Wissens über einen zu niedrigen Tachostand. Es gibt (strafrechtlich) keinen fahrlässigen Betrug.

Zivilrechtlich ist es für deine Haftung zunächst einmal egal, ob du oder irgend ein Vorbesitzer am Tacho gedreht hat: weicht Soll von Ist nicht unerheblich ab, könnte ein Mangel mit den sich hieraus ergebenen Ansprüchen für den K entstehen, d.h., du haftest dem K auch, wenn du ahnungslos bist und selbst reingelegt wurdest. Allgemein wird eine konkrete Kilometerangabe auch als zugesicherte Eigenschaft gewertet und nicht bloß als allgemeine Zustandsbeschreibeung, die, und nur die, (im Kleingedruckten) dann als unverbindlich deklariert werden kann. Beweispflichtig ist, wie bereits gesagt, der K; bleibt es offen (Aussage gegen Aussage), hat er das Nachsehen.

Was die Felgen angeht, ist wohl unstreitig, dass sie nicht eingetragen sind. Tatfrage ist, ob und wie und in welchem Umfang du eine (problemlose) Eintragung zugesichert oder ob du nur allgemein deine Erwartung zum Ausdruck gegeben hast, es sollte wohl gehen. Naturgemäß kann ich hierzu konkret nichts weiter sagen, aber auch hier gilt, dass K das beweisen muss, auf was er seine Forderungen stützt.
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Re: Dickes Problem mit dem Autokäufer...kann mir jemand helf

Beitragvon Lunaluchs » 26.03.2009 19:42

Hi Waldemar,

sieht doch gut für dich aus! Hast jede Menge guter Tips bekommen und kannst jetzt beruhigt der Dinge harren, die da kommen, wenn sie denn noch kommen. Ist auch meiner Meinung nach nur der Versuch einer fiesen Abzocke.
Wir sind zwar hier im Forum überhaupt nicht neugierig, aber interssieren würde es den einen (mich) oder anderen (auch mich) doch, wie es letztendlich ausgegangen ist.

Gruß

K-H
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