So wie Joe612 es geschrieben hat ist es der korrekte, der kostengünstigste & laut deiner Schilderung für dich auch der einfachste Weg für dein vorübergehend stillgelegtes Fahrzeug mit bereits zugeteiltem Kennzeichen..
Gemäss meines Kenntnisstandes ist aber eine Terminbestätigung nicht notwendig, macht es im Falle einer Kontrolle / Unfalls aber sicherlich einfacher.
Sofern dein Herzblut daran hängt (warum auch immer), so steht es dir natürlich frei, jederzeit während der abgemeldeten Phase deines Fahrzeuges mit einem Kurzzeitkennzeichen den Weg zum TüV (und natürlich auch weitere Fahrten) zu machen. Aber dieses kostet mehr Geld (mindestens die Schilder) und mehr Zeit.
ChrisCross hat geschrieben:Und auf welches Kennzeichen soll der TÜV dann die Plakette kleben?
Auf keines
In deinem Prüfbericht steht dann der Vermerk "Plakette nicht zugeteilt" (oder so ähnlich). Die Plakette bekommst du dann bei (Wieder-)Anmeldung des Fahrzeuges von deiner Zulassungsstelle in Verbindung mit dem Prüfungsbericht.
Grüsse
Nico
Zuletzt geändert von Rubi69 am 20.10.2011 13:03, insgesamt 2-mal geändert.