Versicherungswillkür

Allgemeine Fragen & Infos rund um den BMW Z3 roadster/coupe
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Beitragvon Klaus München » 16.12.2004 15:52

Pat hat geschrieben:is das dann grundsätzlich so das ich das ganze Jahr zahlen muss wenn ich ihn weniger als ein Jahr anmelde?
Wie siehts im Vergleich mit Saisonkennz. aus?


.. wenn kein Ersatzfahrzeug folgt, kann nach Kurztarif abgerechnet werden.
In der Regel folgt ja eines und der Zinsschaden (fürs Restguthaben) hält sich beim derzeitigen Zinsniveau in Grenzen.
Wenn das Auto vor Ablauf des Zeitraumes (im Kurzzeitkennzeichen) ohne Ersatzfahrzeug abgemeldet wird kann ebenfalls nach Kurztarif abgerechnet werden.
Beim Kurzzeitkennzeichen (z. B. 6 Monate) wird die angegebene Fahrleistung in 6 Monaten aufs Jahr hochgerechnet. Da ist es dann meistens nix mehr mit Wenigfahrerrabatt. Die An- und Abmeldekosten sind dann schon wieder eigespart mit dem normalen Kennzeichen - und ich bin flexibel.
Grüße
Klaus aus München
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Beitragvon Pat » 16.12.2004 18:21

naja, bei mir folgt keins da ich im winter as meiner Freundin mitnutzte....heist das also ich muss dann trotzdem für 12 Monate zahlen? Junge junge, is das kompliziert (naja, wie alles was mit Deutschland und Versicherung zu tun
hat :evil: )....
Also mal konkret:
Ich fahr mein Auto von Dez bis Februar nicht, was muss ich an Versicherung bezahlen mit an- und abmelden und / oder mit Saisonkennzeichen :?:
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Pat
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Beitragvon achim » 16.12.2004 19:06

Hallo Pat
Also wenn Du Dich für ein Saisonkennzeichen entscheidest
bezahlst Du bei Steuer und Versicherung nur die Monate ,die der ZZZ angemeldet ist. Also in Deinem FAll 9/12 :D und einmal die Ummeldung auf das Saisonkennzeichen beim Straßenverkehrsamt und die Schilder. :cry:
Aber dann :!: :!:
Auch im Jenner bei schönem Wetter :cry: (siehe Bild 1 in meiner Fotogalerie)

Übrigens für alle Winterschläfer: noch 105 Tage
achim
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Kurztarif

Beitragvon Klaus München » 17.12.2004 11:07

Hallo Pat,
ab März ist es doch wieder angemeldet und somit folgt doch ein Ersatzfahrzeug bei der gleichen Versicherung bzw. hier ist es ja sogar das gleiche Fahrzeug.
Also hier keine Kurztarifabrechnung - das Fahrzeug wird ja auch nur vorübergehend stillgelegt bzw. bei Ausschöpfen des vollen Zeitraumes am Kurzzeitkennzeichen wird die Prämie nur für die Monate der Zulassung berechnet.
Grüße
Klaus
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