Pat hat geschrieben:is das dann grundsätzlich so das ich das ganze Jahr zahlen muss wenn ich ihn weniger als ein Jahr anmelde?
Wie siehts im Vergleich mit Saisonkennz. aus?
.. wenn kein Ersatzfahrzeug folgt, kann nach Kurztarif abgerechnet werden.
In der Regel folgt ja eines und der Zinsschaden (fürs Restguthaben) hält sich beim derzeitigen Zinsniveau in Grenzen.
Wenn das Auto vor Ablauf des Zeitraumes (im Kurzzeitkennzeichen) ohne Ersatzfahrzeug abgemeldet wird kann ebenfalls nach Kurztarif abgerechnet werden.
Beim Kurzzeitkennzeichen (z. B. 6 Monate) wird die angegebene Fahrleistung in 6 Monaten aufs Jahr hochgerechnet. Da ist es dann meistens nix mehr mit Wenigfahrerrabatt. Die An- und Abmeldekosten sind dann schon wieder eigespart mit dem normalen Kennzeichen - und ich bin flexibel.
Grüße
Klaus aus München