Behebung von Hagelschaden

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Behebung von Hagelschaden

Beitragvon Aenne » Gestern 13:13

Hallo zusammen,

Mein Z3 1.8, BJ 97 ist unter den Hagel gekommen. Mit welchen Kosten für die Behebung und lackierung muss ich rechnen?
Bitte um Eure Einschätzung.

LG Aenne
Aenne
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Re: Behebung von Hagelschaden

Beitragvon bahndamm339 » Gestern 13:42

Hallo Aenne,

zuerst : herzlich willkommen

dann : auf Deine Frage KANN es keine seriöse Antwort aufgrund Deiner Informationen geben

Grüße Herbert
bahndamm339
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Re: Behebung von Hagelschaden

Beitragvon eisi » Gestern 14:11

Servus!

Spätestens jetzt wären Bilder zumindest dazu hilfreich, eine fundierte Antwort geben zu können, ob sich das bei einem 1.8 noch im Ansatz rentieren würde.

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Re: Behebung von Hagelschaden

Beitragvon PeWe » Gestern 14:24

Für mich stellt sich die Frage ob du für deinen Z3 eine Teilkasko / Vollkasko Versicherung hast...Dann übernimmt die Versicherung die Kosten und du musst nur die Selbstbeteiligung übernehmen.

Ich hatte vor ein paar Jahren an meinem BMW 2 Coupe im Urlaub am Tegernsee einen heftigen Hagelschaden. Am gleichen Tag den Hagelschaden bei meiner Versicherung gemeldet, welche dann einen Gutachter geschickt hat um den Schaden zu dokumentieren. Danach gab es eine Freigabe zur Reparatur von meiner Versicherung in einer ihrer Karosserie-Vertragswerkstatt. Kostenpunkt knapp über 5.000,-Euro wovon ich 600,- Selbstbeteiligung zahlen müsste.

Grüße
PeWe
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Re: Behebung von Hagelschaden

Beitragvon Duck2.0 » Gestern 16:19

Da wo es passiert ist gibt es bestimmt noch weitere Fahrzeuge mit Schäden, da wird normalerweise eine Sammelstelle eingerichtet von einem Gutachter und alle können vorbei kommen.
So war es letztes Jahr bei meinem Nachbarn
Mal nachfragen wer noch einen Schaden hat usw.
Gruß Reiner
Duck2.0
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Re: Behebung von Hagelschaden

Beitragvon PeWe » Gestern 19:49

Teilkasko: Deckt alle Schäden durch Hagel, Sturm, Blitz oder Überschwemmung ab, einschließlich Blech-, Lack- und Glasschäden. Die Reparaturkosten werden bis zur vereinbarten Versicherungssumme übernommen, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung, die meist bei 150 Euro liegt. Der Schadenfreiheitsrabatt bleibt unberührt, und es erfolgt keine Rückstufung nach einem Hagelschaden.

Vollkasko: Enthält die Leistungen der Teilkasko und deckt zusätzlich selbstverschuldete Schäden ab. Bei Neuwagen kann die Vollkasko auch den Kauf eines Ersatzfahrzeugs übernehmen, wenn ein Totalschaden vorliegt.

Kfz-Haftpflicht: Übernimmt keine Schäden am eigenen Fahrzeug durch Hagel. Wer nur Haftpflicht versichert ist, muss die Reparaturkosten selbst tragen.

Vorgehensweise nach einem Hagelschaden
Schaden dokumentieren: Fotografieren Sie alle Schäden aus verschiedenen Perspektiven und notieren Sie Datum, Uhrzeit und Standort des Fahrzeugs
Schaden melden: Melden Sie den Hagelschaden möglichst zeitnah, idealerweise innerhalb einer Woche, bei Ihrer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung. Viele Versicherer bieten Online-Meldungen an.
Gutachten erstellen lassen: Die Versicherung beauftragt einen Gutachter, der den Schaden bewertet. Bei größeren Ereignissen kann eine Sammelbesichtigung stattfinden.

Kosten und Selbstbeteiligung
Die Teilkasko-Selbstbeteiligung beträgt meist 150 Euro, bei Vollkasko etwa 300 Euro
Die Versicherung übernimmt die Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts. Bei Totalschaden wird die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert ausgezahlt
Kleinere Schäden müssen nicht zwingend repariert werden; die Versicherung kann die Kosten auch auszahlen
Reparatur oder Auszahlung: Nach Vorlage des Gutachtens können Sie die Reparatur in einer Partnerwerkstatt durchführen lassen oder eine fiktive Abrechnung wählen, bei der die Versicherung die Kosten für eine mögliche Reparatur auszahlt.

Grüße
PeWe
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