von PeWe » Gestern 19:49
Teilkasko: Deckt alle Schäden durch Hagel, Sturm, Blitz oder Überschwemmung ab, einschließlich Blech-, Lack- und Glasschäden. Die Reparaturkosten werden bis zur vereinbarten Versicherungssumme übernommen, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung, die meist bei 150 Euro liegt. Der Schadenfreiheitsrabatt bleibt unberührt, und es erfolgt keine Rückstufung nach einem Hagelschaden.
Vollkasko: Enthält die Leistungen der Teilkasko und deckt zusätzlich selbstverschuldete Schäden ab. Bei Neuwagen kann die Vollkasko auch den Kauf eines Ersatzfahrzeugs übernehmen, wenn ein Totalschaden vorliegt.
Kfz-Haftpflicht: Übernimmt keine Schäden am eigenen Fahrzeug durch Hagel. Wer nur Haftpflicht versichert ist, muss die Reparaturkosten selbst tragen.
Vorgehensweise nach einem Hagelschaden
Schaden dokumentieren: Fotografieren Sie alle Schäden aus verschiedenen Perspektiven und notieren Sie Datum, Uhrzeit und Standort des Fahrzeugs
Schaden melden: Melden Sie den Hagelschaden möglichst zeitnah, idealerweise innerhalb einer Woche, bei Ihrer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung. Viele Versicherer bieten Online-Meldungen an.
Gutachten erstellen lassen: Die Versicherung beauftragt einen Gutachter, der den Schaden bewertet. Bei größeren Ereignissen kann eine Sammelbesichtigung stattfinden.
Kosten und Selbstbeteiligung
Die Teilkasko-Selbstbeteiligung beträgt meist 150 Euro, bei Vollkasko etwa 300 Euro
Die Versicherung übernimmt die Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts. Bei Totalschaden wird die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert ausgezahlt
Kleinere Schäden müssen nicht zwingend repariert werden; die Versicherung kann die Kosten auch auszahlen
Reparatur oder Auszahlung: Nach Vorlage des Gutachtens können Sie die Reparatur in einer Partnerwerkstatt durchführen lassen oder eine fiktive Abrechnung wählen, bei der die Versicherung die Kosten für eine mögliche Reparatur auszahlt.
Grüße
PeWe